Allgemeine Geschäftsbedingungen

E PWR AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der emarketing AG für E PWR

Stand 01.04.2021

 

  1. Gegenstand der Geschäftsbedingungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der emarketing AG für E PWR, Central Tower Munich, Landsberger Str. 110, 80339 München (nachfolgend „emarketing“ genannt) regeln die Nutzung der E PWR Software-as-a-Service (im Folgenden auch „E PWR“ oder SaaS genannt) auf der Basis des mit dem Kunden zu schließenden Vertrages nebst aller ggf. zusätzlich vertraglich vereinbarten Anlagen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn emarketing diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(2) emarketing erbringt ihre Leistungen nur für Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

  1. Gegenstand des Vertrages

Mit E PWR wird dem Kunden eine SaaS (Software-as-a-Service) Anwendung angeboten, die sich aus den folgenden beiden Komponenten zusammensetzt:

(1) Zunächst umfasst E PWR die notwendige Serverinfrastruktur für die, entsprechend dem jeweiligen Preismodell, gewählten Leistungen (Details dazu siehe: www.e-pwr.io/preise). Diese Leistungen sind u.a.:

  • Speicherung von Werbekampagnenleistungen des Kunden, die Speicherung von Daten in Datenbanken (sog. User-Tracking),
  • Auswerten und Aufbereiten von Daten in Tabellen und Diagrammen (Reporting),
  • aktives Gebotsmanagement basierend auf verschiedenen Gebotsstrategien (Bid Management)
  • Bearbeitung und Auslieferung von Werbekampagnen (Kampagnenmanagement).

Die Leistungen werden im Rahmen eines Dienstvertrages gem. §§ 611 ff. BGB zur Verfügung gestellt.

(2) Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die serverseitige Nutzung der Web-Applikation, welche die Anwendung der in Abs. 1 genannten Leistungen durch den Nutzer / Kunden zum Zweck hat. E PWR läuft ausschließlich servergestützt und greift hierbei regelnd über die API-Schnittstellen der verschiedenen e-Commerce Marktplätze (u.a. Google AdWords/Merchant APIs, Amazon Vendor / Seller APIs) in die CPC / CPM Gebote ein. emarketing regelt nach Zielvorgaben des Kunden (z.B. Mindestzahl der Klicks unter der Nebenbedingung einer Budgetbeschränkung bzw. eines max. CPC / CPM Gebotes) und setzt diese Zielvorgaben des Kunden – soweit es die Marktgegebenheiten zulassen – in eine durch den Kunden gewählte und durch den Kunden verantwortete Bietstrategie um.

Die Programmierungen und E PWR bleiben ausschließlich im Eigentum von emarketing. Der Kunde darf diese im Testzeitraum kostenlos sowie nach Ablauf des Testzeitraums entgeltlich, entsprechend dem gewählten Preismodell, ausschließlich nach Maßgabe der in den vorliegenden AGBs geregelten Bestimmungen und nur auf den von emarketing betriebenen Internetseiten nutzen.

 

  1. Leistungen von emarketing

Um dem Kunden einen auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsumfang zu ermöglichen, bietet E PWR verschiedene Preismodelle an, welche verschiedene Leistungen und Services umfassen (siehe www.e-pwr.io/preise). Die folgenden Leistungen gelten für alle Kunden, es sei denn, zwischen den Parteien sind ggf. abweichende Preismodelle bzw. Leistungsumfänge vereinbart.

(1) E PWR ermöglicht dem Kunden mittels geeigneter Serverkapazität, die Verwaltung seiner Konten und Keywords entsprechend dem gewählten Preismodell und Leistungsumfang. emarketing behält sich das Recht vor Server-Kapazitäten und Verfügbarkeiten nach eigenem Ermessen zu erweitern bzw. umzuziehen. emarketing stellt dabei dem Kunden die technische Möglichkeit zur Verfügung, den unter §2 Abs. 2 beschriebenen Service über das World Wide Web zu erreichen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes – also nicht des World Wide Web – ist emarketing verantwortlich.

(2) Um dem Kunden die Verwaltung seiner Accounts zu ermöglichen, erhält er Zugriff auf ein sogenanntes E PWR Web-Applikations-Frontend, auf der die Account- und Kampagnendaten aggregiert sind und in einer markt- und branchenüblichen Kampagnenstruktur erfasst sind. Ferner werden dem Kunden Benutzername und Passwort für den Login auf der Webseite von E PWR bereitgestellt.

(3) emarketing ist berechtigt, den Betrieb der SaaS wegen Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten oder zur Behebung von Störungen zu unterbrechen. Soweit technisch möglich, wird emarketing solche Arbeiten außerhalb der normalen Nutzungszeiten, vorzugsweise in den Nacht- oder in den frühen Morgenstunden (Mitteleuropäische Zeit), durchführen.

(4) Die Erreichbarkeit der SaaS beträgt im Jahresmittel 99%. Hiervon ausgenommen sind jedoch Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen unterbrochen wird, die nicht im Einflussbereich von emarketing liegen und nicht von emarketing zu vertreten sind (wie z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, serverseitige Manipulationen Dritter durch Störangriffe, Ausfall der API-Schnittstellen zu den Märkten oder Ausfall erforderlicher Amazon-Dienste, vorher dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Wartungsleistungen, etc.). Ebenfalls ausgenommen sind Unterbrechungen die innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses entstehen und damit unter die Erstinbetriebnahme fallen.

 

  1. Pflichten des Kunden

(1) Sofern es bei der Nutzung der Server gemäß § 3 Abs. 1 dieses Vertrages zu Störungen kommt, wird der Kunde emarketing hierüber unverzüglich per E-Mail (epwr@emarketing.com) oder Fax in Kenntnis setzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrages sorgfältig umzugehen, diese nicht weiterzugeben, und eine missbräuchliche Benutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Zugang mit Wissen und Willen des Kunden nutzen. Im Falle der unbefugten Nutzung von Zugangsdaten ist der Kunde verpflichtet, emarketing hierüber unverzüglich zu informieren und den Zugang sperren zu lassen.

(3) Der Kunde sichert emarketing zu, dass er emarketing stets rechtzeitig alle für die erfolgreiche Erbringung seiner Dienstleistung erforderlichen Informationen in Textform übermittelt und keine Kampagnen oder Inhalte gespeichert bzw. in das Internet eingestellt werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (insbesondere gegen das Namens- und Markenrecht, das Datenschutzrecht oder andere rechtliche Bestimmungen etc.) verstoßen. emarketing ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen; der Kunde allein bleibt für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen verantwortlich. emarketing ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden zurückzuweisen und zu entfernen, wenn sie den Anforderungen dieses Absatzes nicht entsprechen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, emarketing von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf den vertragsgegenständlichen Kampagnen gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, emarketing von angemessenen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Dienste ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, die SaaS zu manipulieren, insbesondere Mechanismen oder sonstige Scripts in Verbindung mit der SaaS zu verwenden, welche die Funktion der Dienste von E PWR stören könnten. Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung des Systems von E PWR zur Folge haben können. Eine Verwendung der Dienste zusammen mit der Software Dritter ist untersagt. Voraussetzung für derartige Maßnahmen ist stets, dass emarketing diesen zuvor schriftlich zugestimmt hat.

(6) Daten sind vom Kunden in dem Format einzustellen, welches in der Web-Applikation definiert wird. Der Kunde ist selbst zur Datensicherung verpflichtet. Insbesondere ist dem Kunden bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor Verlust oder Schädigung von Daten nicht möglich ist. Er wird seine Daten und Inhalte daher regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust oder Schädigung der Daten und Informationen die Rekonstruktion gewährleisten zu können. emarketing ist berechtigt, vom Kunden eingestellte Informationen und Daten nicht zu verarbeiten, sofern diese Daten Fehler in der Datenverarbeitung verursachen bzw. verursachen können oder sie nicht im notwendigen Format eingestellt wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, derartige Vorgänge zu kontrollieren und die notwendigen Maßnahmen hieraus abzuleiten.

(7) Der Kunde wird emarketing unverzüglich davon in Kenntnis setzen, wenn:

  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Kunde beantragt worden ist oder in den nächsten 14 Tagen beantragt werden muss,
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist,
  • der Kunde aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen (ganz oder teilweise) eingestellt hat oder einstellen muss,
  • gegen den Kunden im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder
  • der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.

(8) Sofern der Kunde seine Pflichten nach diesem Vertrag verletzt, ist emarketing nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren und Leistungen unter diesem Vertrag zurückzuhalten. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie z.B. Zahlungsverzug, Manipulation von Diensten, Einstellung von rechtswidrigen Inhalten etc. ist emarketing zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt.

 

  1. Zahlung / Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegte Vergütung zu zahlen.

(2) emarketing wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Der Betrag, der sich aus dem tatsächlichen Umsatzvolumen ergibt, wird jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch im PDF-Format erhält. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.

 

  1. Nutzungsrechte

(1) emarketing überträgt dem Kunden ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes und nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die in § 2 Abs. 2 beschriebenen Zwecke. Dies berechtigt den Kunden – für eigene Zwecke – zur Nutzung des Dienstes auf der von E PWR betriebenen Internetseite und Web-Applikation. Jegliche Veränderungen im Rahmen der einfachen Nutzung sind untersagt.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einem Dritten (z.B. einem Werbekunden) teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich, unter Berücksichtigung des § 4 und im Rahmen des in § 6 Abs. 1 gewährten Nutzungsrechtes zur Nutzung weiter zu überlassen oder aber für diesen Dritten entsprechende Accounts bei E PWR anzulegen. Vertragspartner und Schuldner der Vergütungsansprüche von emarketing bleibt in solchen Fällen stets der Kunde. Es kommt zu keinem direkten Vertragsverhältnis mit dem Dritten.

(3) Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte, insbesondere aller Urheberrechte, an den von ihm für die Dienste erfassten Informationen und Daten. Er gestattet emarketing im Rahmen seiner Dienste die Nutzung der Informationen und Daten, einschließlich des Rechts, Informationen und Daten im Rahmen der Dienste zu vervielfältigen und an Dritte zu übermitteln.

 

  1. Gewährleistung

(1) emarketing gewährleistet ausschließlich die Nutzbarkeit der SaaS wie in § 3 beschrieben. Dem Kunden ist bekannt, dass Software/SaaS nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Fehlerfreiheit der Software wird daher nur im markt- und branchenüblichen Umfang gewährleistet.

(2) emarketing gewährleistet nicht, dass die SaaS einen bestimmten Leistungserfolg, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Conversions, Umfang des Traffics, Reichweite oder Klickpreise bzw. TKP (Tausender Kontakt Preis) erzielt.

(3) emarketing gewährleistet nicht eine erfolgreiche Bietstrategie des Kunden. Es ist insbesondere nicht Gegenstand des Vertrags, eine Mindestzahl an Klicks oder Views zu liefern, einen vom Kunden bestimmten Durchschnitts-CPC oder Durchschnitts-CPM einzuhalten oder ein nach Maßgabe des Kunden vorgegebenes Budget auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere, wenn das vorgegebene Budget mit der gewünschten Anzahl an Mindestklicks oder Mindestviews in Widerspruch steht. emarketing wird jedoch nach bestem Wissen und Gewissen handeln, um die in seinem Einflussbereich liegenden angemessenen und wirtschaftlich vernünftigen Maßnahmen für die möglichst genaue Zielerreichung der Kundenvorgaben zu unternehmen. emarketing gewährleistet daher auch nicht eine positive Entwicklung der Kampagnenleistung und auch nicht, dass die Kampagne des Kunden nach dem Management den ursprünglichen Stand exakt erreichen kann. Grund hierfür ist die beiden Vertragspartnern bekannte Dynamik des Marktes, so dass sich während des Managementzeitraumes die Marktbedingungen grundlegend verändern können.

(4) emarketing hat keinen Einfluss auf Verfälschungen, die durch falsch übermittelte Daten der Marktplätze (z.B. Amazon Vendor API), die durch Werbeblocker, zwischenzeitlich gelöschte Cookies oder den Fehler/Missbrauch Dritter entstehen.

(5) Die von emarketing bereitgestellte SaaS unterstützt den Kunden lediglich im vereinbarten Umfang automatisiert und softwaregestützt bei seinen Marketing-Maßnahmen. emarketing ist insbesondere nicht dafür verantwortlich, die Maßnahmen des Kunden (z.B. im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit) zu überprüfen, dass dem Kunden bei Versteigerungen der Zuschlag erteilt wird, dass die Werbung des Kunden vom jeweiligen Marktplatz (z.B. Google Shopping, Amazon) bzw. dem Seiteninhaber rechtzeitig, richtig und vollständig angezeigt wird oder dass die Marketing-Maßnahme einen bestimmten Erfolg erzielt.

 

  1. Haftung

(1) emarketing haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von emarketing sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die emarketing, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

(2) Im Übrigen haftet emarketing bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(3) Soweit die Haftung von emarketing nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen von emarketing.

(4) emarketing haftet keinesfalls für Schäden infolge von Leistungsausfällen und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von emarketing, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, vorausgesetzt dass diese Ereignisse nicht von emarketing zu vertreten sind.

(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz gegen emarketing beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, die innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist verjähren.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

  1. Laufzeit des Vertrages

(1) Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Rahmenvertrag.

(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) emarketing sowie der Kunde sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für emarketing insbesondere vor, wenn

  • der Kunde mit fälligen Zahlungen nach Erhalt der Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug ist
  • der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB (§ 4) oder sonstiger Rechtsvorschriften verstoßen und trotz Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen hat. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass dem Anbieter ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

(4) Im Falle einer ordentlichen Kündigung verpflichtet sich emarketing, dem Kunden sämtliche bei ihm gespeicherten Vertrags- und Kundendaten in Bezug auf E PWR (auch betreffend Accounts des Kunden) sowie sämtliche Zugänge zur E PWR Web-Applikation bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung zu stellen.

(5) Nach Kündigung und ggf. Ablauf der Kündigungsfrist sperrt emarketing die gekündigte Leistung für den Kunden. Mit Beendigung des Vertrages verliert der Kunde seine Nutzungsberechtigung des betreffenden Dienstes und stellt dessen Nutzung ein. Der Kunde ist für die vorherige rechtzeitige Sicherung seiner Daten verantwortlich und hat – unbeschadet gesetzlicher zwingender Ansprüche – keinen Anspruch auf Herausgabe der von ihm erfassten Daten nach Beendigung des Vertrages.

 

  1. Wettbewerb und Werbung

(1) emarketing und der Kunde vereinbaren die technischen und wirtschaftlichen Details ihrer Zusammenarbeit grundsätzlich vertraulich zu behandeln.

(2) emarketing und dem Kunden ist bis auf Widerruf durch eine Partei gestattet, in allgemeinen Kundeninformationen, Broschüren, Präsentationen etc. in allgemeiner Art darüber zu berichten, dass ein Dienstleistungsverhältnis zwischen den Parteien bzw. bei Agenturen eine Tätigkeit für deren End-Kunden besteht. Die Parteien werden hierzu auf Anfrage Firmen-Logos für Referenzzwecke zur Verfügung stellen.

 

  1. Datenschutz

(1) Die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen ist für emarketing von besonderer Bedeutung. Ergänzend zu den Datenschutzbestimmungen von E PWR (siehe: www.e-pwr.io/datenschutz) gelten die nachfolgenden Regelungen.

(2) emarketing wird personenbezogene Daten aus dem Bestand des Kunden sowie aus seinem Nutzer-Bestand zur Erfüllung und Durchführung des Vertrags mit dem Kunden verarbeiten und im Übrigen nur, soweit dies gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes) zulässig ist. emarketing ist berechtigt, Daten, die bei der Nutzung der Dienste durch den User entstehen, wie z.B. gesammelte Tracking / Tag Informationen und Statistiken, in anonymisierter Weise zu verwenden.

(3) Der Kunde ist zur Einhaltung aller auf ihn anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes) verpflichtet.

(4) Sollte emarketing wegen der Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder des Persönlichkeitsrechts Dritter durch den Kunden in Anspruch genommen werden oder sollten emarketing sonstige Schäden hierdurch entstehen, wird der Kunde emarketing von allen hiermit zusammenhängenden Ansprüchen gleich welcher Art, einschließlich der angemessenen Kosten für eine Rechtsverteidigung (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten), freistellen und schadlos halten, sofern der Kunde die Verletzung/Schäden zu vertreten hat.

 

  1. Information über weitere Angebote von emarketing für E PWR

(1) emarketing wird die für die Vertragsdurchführung zwingend erforderliche E-Mail-Adresse des Kunden auch dazu nutzen, den Kunden gelegentlich über eigene ähnliche Dienstleistungen oder Produkte von emarketing für E PWR zu informieren.

(2) Dieser Nutzung der E-Mail-Adresse kann der Kunde jederzeit gegenüber emarketing widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen (z.B. per E-Mail an epwr@emarketing.com). Der Kunde wird in jeder werblichen E-Mail von emarketing für E PWR nochmals auf diese Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

 

  1. Änderungen dieser AGB und von Leistungen

(1) Diese AGB können geändert werden soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und welche emarketing nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können diese AGB angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, z.B. wenn eine Bestimmung von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird oder eine Gesetzesänderung zu ihrer Unwirksamkeit führt.

(2) Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht unzumutbar zu Ungunsten des Kunden geändert wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technische Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen, da die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form nicht mehr erbracht werden kann oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.

(3) Änderungen dieser AGB oder der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß vorstehenden Abs. 4 und 5 wird emarketing dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, hat der Kunde das Recht, den Änderungen bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu widersprechen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

 

  1. Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts, anwendbar. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

(2) Gegen Forderungen von emarketing kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklärt oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Die Nichtwahrnehmung eines vertraglichen Rechtes gilt nicht als Verzicht auf das betreffende Recht, es sei denn, dass dies dem anderen Vertragspartner vom Inhaber des Rechtes ausdrücklich und in schriftlicher Form mitgeteilt wird.

(4) Erfüllungsort ist der Sitz von emarketing. Soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un-mittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse) der Sitz von emarketing vereinbart. Dies gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. emarketing ist berechtigt, einen Rechtsstreit auch am gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.

(5) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Änderung oder Ergänzung gekennzeichnet werden.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

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